Allgemeine Geschäftsbedingungen der Moness Kaffeerösterei & Hotel
(Stand: Januar 2011)
Die Moness Kaffeerösterei & Hotel mit Sitz in 06632 Balgstädt (kurz Hotel genannt) erbringt Leistungen nach folgenden Bedingungen:
Die nachstehenden AGB gelten sowohl für Beherbergungsverträge als auch für Vereinbarungen über Restaurantbesuche, Festlichkeiten u. ä. Es gelten die AGB in der jeweils neuesten Fassung. Änderungen werden ausdrücklich vorbehalten.
Der Vertrag über die Erbringung einer Leistung kommt erst mit dem Zugang einer schriftlichen Reservierungsbestätigung des Hotels beim Gast zustande. Vorab erteilte Angebote, gleich ob sie mündlicher oder schriftlicher Art sind, begründen weder ein Vertragsverhältnis noch einen vertraglichen oder gesetzlichen Anspruch des Gastes auf Leistungserbringungen.
Ist im Rahmen von Veranstaltungen der Veranstalter eine politische oder weltanschauliche Gruppierung, so bedarf die Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung durch die Geschäftsleitung. Verschweigt der Veranstalter gegenüber dem Hotel, dass er eine derartige Gruppe repräsentiert, so ist der Vertrag schwebend unwirksam. Das Hotel hat dann die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung des Vertrages. In diesem Fall ist der Veranstalter zum Ersatz aller getätigten Aufwendungen verpflichtet.
Erfüllt das Hotel entsprechend der Reservierungsbestätigung einen abgeschlossenen Vertrag nicht, so ist es dem Gast zum Schadenersatz verpflichtet. Die Höhe des Schadenersatzes bedarf des konkreten Nachweises.
Erfüllt der Gast den abgeschlossenen Vertrag nicht, so verpflichtet er sich, einen pauschalierten Schadenersatz zu entrichten. Dieser Schadenersatzanspruch bemisst sich nach der in der Reservierungsbestätigung benannten Vergütung oder nach den durch Aushang festgestellten Preisen, welche das Hotel für seine Leistungen in Rechnung bringt. Der pauschalierte Schadenersatzanspruch beläuft sich auf 80% der so zu ermittelnden Summe. Dem Hotel ist es darüber hinaus unbenommen, einen höheren Schadenersatzanspruch durch konkreten Nachweis im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen.
Speisen und Getränke, die nach Angaben eines Gastes für Festlichkeiten o. ä. bestellt und deren Bestellung schriftlich bestätigt wurde, werden unabhängig von der Inanspruchnahme der tatsächlichen Leistungen in vollem Umfange in Rechnung gestellt. Sollte eine Abbestellung ganz oder teilweise 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin zur Leistungserbringung erfolgen, reduzieren sich die Bereitstellungskosten auf 70% des vereinbarten Preises.
Im Stornofall sind wir selbstverständlich bemüht, die Zimmer weiterzuverkaufen, um den uns entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Können wir die Zimmer weitervermieten, berechnen wir keine Ersatzkosten. Falls ein Zimmer nicht oder nur teilweise weitervermietet werden kann, berechnen wir folgende Ersatzkosten:
Kostenlos – bis zu zwei Dritteln des Vereinbarungszeitraums (Tag der Reservierung bis Anreisetag)
60% – unter einem Drittel des Vereinbarungszeitraums
80% – unter 7 Tagen vor Anreise
jeweils bezogen auf den Gesamtbeherbergungsbetrag.
Nicht stornierte Zimmer stellen wir grundsätzlich mit 80% in Rechnung!
Stornierung akzeptieren wir nur schriftlich.
Sinnvoll kann auch eine Reiserücktrittskostenversicherung sein. Die Würzburger Versicherung bietet diese bis zu einem Reisepreis von 500,00 € ab 14,00 € an.
Bei mehreren Zimmern bitten wir um eine Namens- und Adressliste, damit die Gruppe schneller einchecken kann. Erfahrungsgemäß werden durch die Namensliste auch Fehlbuchungen vermieden. (Gegenkontrolle Bettenzahl-Gästezahl)
Wenn Sie uns auch die Adressen der Teilnehmer zukommen lassen, bestätigen wir die Reservierung auf Wunsch auch einzeln, um Unstimmigkeiten im Stornofall zu vermeiden.
Skonto oder sonstige Abzüge auf Rechnungen des Hotels werden grundsätzlich nicht gewährt.
Die dem Hotel zustehende Vergütung ist unmittelbar nach Erbringung der Leistung fällig. Die Zahlung kann entweder in bar oder mit den, vom Hotel akzeptierten Kreditkarten vorgenommen werden.
Abweichend hiervon kann gesondert vereinbart werden, dass eine Zahlung erst auf Rechnung erfolgt. Der in einer Rechnung ausgewiesene Vergütungsbetrag ist fällig und zahlbar 2 Wochen nach Rechnungsdatum, ohne dass es auf den Zugang im Einzelnen beim Gast ankommt. Einer weiteren Mahnung zur Begründung eines Verzuges bedarf es nicht. Ansonsten gelten für den Verzug die gesetzlichen Bestimmungen.
Dem Hotel bleibt es vorbehalten, eine Anzahlung vor Erbringung der Leistung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung bestimmt sich nach der Art der zu erbringenden Leistung; sie kann höchstens 80% der vereinbarten Vergütung betragen. Sollte die Anzahlung nicht zum Fälligkeitszeitpunkt beim Hotel eingehen, so wird das Hotel von der Verpflichtung zur Leistung frei, behält jedoch den vereinbarten Vergütungsanspruch. Bei unbarer Entrichtung der Anzahlung ist maßgeblich der Tag der Gutschrift auf ein Konto des Hotels.
Unseren täglichen Öffnungszeiten sind von 10 Uhr bis 21 Uhr.
Bei Feierlichkeiten, die später enden als 21 Uhr (21 Uhr bis 24 Uhr 48,00 € pro Stunde, ab 24 Uhr 150,00 € pro Stunde), wird eine Servicepauschale pro angebrochener Stunde erhoben.
Als Gerichtsstand wird, soweit zulässig, Naumburg vereinbart. Für die gesamten Vertragsbeziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht.